- Heizungsförderungen (Neuerrichtung Stückholz, Hackschnitzel: € 500,00, Solaranlagen: € 18,17/m2 Kollektorfläche): der Antrag ist in dem Jahr zu stellen, in dem die Heizung errichtet bzw. die Rechnung gestellt wurde
- bestandene Lehrabschlussprüfung: € 73,00; der Antrag ist in dem Jahr zu stellen, in dem die Prüfung erfolgreich abgelegt wurd
- bestandene Matura: € 73,00; der Antrag ist in dem Jahr zu stellen, in dem die Matura erfolgreich abgelegt wurde
- Schul/Sport/Projektwochen pro Kind und Schuljahr: € 25,00; der Antrag ist im laufenden Schuljahr zu stellen
- Schwangerschaftsgymnastik: € 35,00; der Antrag ist nach erfolgter Teilnahme bzw. sofort nach Rechnungslegung zu stellen
- Tierzuchtförderungen: künstliche Besamung durch Tierarzt: á € 10,00, Eigenbestandsbesamung sowie Zuchtstier: á € 5,00; der Antrag ist im Folgejahr bis spätestens 31. März zu stellen
Der Gemeinderat hat dafür Grundsatzbeschlüsse mit den entsprechenden Förderrichtlinien beschlossen. Bitte verwenden Sie für Ihren Förderantrag folgende Formulare: