Abgaben sind der Oberbegriff für Beiträge, Gebühren und Steuern.
- Beiträge sind Geld- oder Sachleistungen, die jemand zu entrichten hat, der an der Errichtung oder Erhaltung einer öffentlichen Einrichtung ein besonderes Interesse hat (z.B. Straßenerrichtung, Straßenreinigung, Beiträge zur Sozialversicherung).
- Gebühren sind Geldleistungen, die als Entgelt für unmittelbar in Anspruch genommene Dienste eingehoben werden (z.B. Ausstellung eines Reisepasses oder sonstiger Dokumente, Kanalanschlussgebühr, Müllabfuhrgebühr).
- Steuern sind Geldleistungen, denen keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht, sondern die in das allgemeine Budget für die Finanzierung staatlicher Leistungen fließen (z.B. zur Finanzierung von Schulen, Lehrerinnen/Lehrern und Polizistinnen/Polizisten).