Aufgrund der aktuell wieder stark steigenden Coronavirus-Erkrankungen im Verwaltungsbezirk Lilienfeld tritt mit Freitag, 29. Oktober 2021, 00:00 Uhr die Hochrisikogebietsverordnung der BH Lilienfeld in Kraft - die gesamte Verordnung finden Sie auch zum Download weiter unten in diesem Homepagebeitrag. In dieser ist unter anderem festgelegt, dass Personen den Bezirk Lilienfeld nur verlassen dürfen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung vorweisen können.
Wichtige Antworten zu den häufigsten Fragen;
finden Sie auch unter dem Internetlink: Regionale COVID-19-Schutzmaßnahmen in Niederösterreich - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Alle Personen, welche den Bezirk Lilienfeld verlassen, müssen einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorweisen. Als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne der Hochrisikogebietsverordnung gilt:
Es wurden in der Verordnung einige Ausnahmen definiert, die Sie dem § 3 der Verordnung der BH Lilienfeld entnehmen können. Die Verordnung finden Sie ganzen unten im Downloadbereich des Beitrags.
Die Kontrollen der verordneten Nachweispflicht erfolgen stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz an verschiedenen Kontrollpunkten. Die Polizei ist in Unterstützung der zuständigen Gesundheitsbehörden für die entsprechenden Kontrollen zuständig. Mit Kontrollen an den Bezirksgrenzen ist jedereit und rund um die Uhr zu rechnen. Um einen raschen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, bitten wir Sie, an den Kontrollen entsprechend mitzuwirken und die erforderlichen Nachweise bereit zu halten und diese auf Aufforderung vorzuweisen.
Die Vorgaben wurden von der BH Lilienfeld als zuständige Gesundheitsbehörde verordnet. Die Verordnung ist die Reaktion auf das aktuell vorliegende und dokumentierte Infektionsgeschehen im Bezirk Lilienfeld. Wenngleich wir als Gemeinde natürlich bestrebt sind, alle Kaumbergerinnen und Kaumberger entsprechend zu informieren, liegt weder die Verordnung selbst, noch die Kontrolle der Vorgaben, im Ermessens- oder Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Gerne informieren wir Sie im Rahmen dieses Newsbeitrags oder helfen - soweit es uns möglich ist - bei Fragen weiter, wollen Sie aber zugleich auch um Verständnis bitten, dass das Gemeindeamt keine Grundsatzdiskussionen zu dem Thema führen kann. Wir bitten Sie, an den Kontrollen im Sinne eines geordneten Ablaufs mitzuwirken und hoffen natürlich auch, dass sich die Situation im Bezirk Lilienfeld bald wieder bessert.
Informationen, Zahlen, Daten und Fakten zur aktuellen Covid-19-Situation finden Sie unter anderem auf folgender Seite: Aktuelle Situation - AGES Dashboard COVID19
Wichtige Fragen und Antworten zu Verordnung faq_wichtige_antworten_zu_den_haeufigsten_fragen.pdf (215,19K) |
Verordnung der BH Lilienfeld vo_bh_lilienfeld_hochrisikogebietsverordnung.pdf (243,67K) |