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Ausreisekontrollen für den Bezirk Lilienfeld

Titelbild von Ausreisekontrollen für den Bezirk Lilienfeld
© Gerd Altmann auf Pixabay

Hochrisikogebietsverordnung für den Verwaltungsbezirk Lilienfeld

Aufgrund der aktuell wieder stark steigenden Coronavirus-Erkrankungen im Verwaltungsbezirk Lilienfeld tritt mit Freitag, 29. Oktober 2021, 00:00 Uhr die Hochrisikogebietsverordnung der BH Lilienfeld in Kraft - die gesamte Verordnung finden Sie auch zum Download weiter unten in diesem Homepagebeitrag. In dieser ist unter anderem festgelegt, dass Personen den Bezirk Lilienfeld nur verlassen dürfen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung vorweisen können.

Wichtige Antworten zu den häufigsten Fragen;
finden Sie auch unter dem Internetlink: Regionale COVID-19-Schutzmaßnahmen in Niederösterreich - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Nachweise geringer epidemiologischer Gefahr

Alle Personen, welche den Bezirk Lilienfeld verlassen, müssen einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorweisen. Als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne der Hochrisikogebietsverordnung gilt:

  1. ein gültiges Impfzertifikat.
     
  2. ein negatives Corona-Antigen-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden).
     
  3. ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (Abnahme darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen) = PCR-Test.
     
  4. ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
     
  5. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist.
     
  6. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.
     
  7. schulübliche Tests (Corona-Testpass) - Gültigkeitsdauer Antigen-Test in der Schule – 48 Stunden ab Abnahme, Gültigkeitsdauer PCR-Gurgeltest in der Schule – 72 Stunden ab Abnahme.

Ausnahmen

Es wurden in der Verordnung einige Ausnahmen definiert, die Sie dem § 3 der Verordnung der BH Lilienfeld entnehmen können. Die Verordnung finden Sie ganzen unten im Downloadbereich des Beitrags.

Wie wird kontrolliert?

Die Kontrollen der verordneten Nachweispflicht erfolgen stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz an verschiedenen Kontrollpunkten. Die Polizei ist in Unterstützung der zuständigen Gesundheitsbehörden für die entsprechenden Kontrollen zuständig. Mit Kontrollen an den Bezirksgrenzen ist jedereit und rund um die Uhr zu rechnen. Um einen raschen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, bitten wir Sie, an den Kontrollen entsprechend mitzuwirken und die erforderlichen Nachweise bereit zu halten und diese auf Aufforderung vorzuweisen.

Information der Marktgemeinde Kaumberg

Die Vorgaben wurden von der BH Lilienfeld als zuständige Gesundheitsbehörde verordnet. Die Verordnung ist die Reaktion auf das aktuell vorliegende und dokumentierte Infektionsgeschehen im Bezirk Lilienfeld. Wenngleich wir als Gemeinde natürlich bestrebt sind, alle Kaumbergerinnen und Kaumberger entsprechend zu informieren, liegt weder die Verordnung selbst, noch die Kontrolle der Vorgaben, im Ermessens- oder Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Gerne informieren wir Sie im Rahmen dieses Newsbeitrags oder helfen - soweit es uns möglich ist - bei Fragen weiter, wollen Sie aber zugleich auch um Verständnis bitten, dass das Gemeindeamt keine Grundsatzdiskussionen zu dem Thema führen kann. Wir bitten Sie, an den Kontrollen im Sinne eines geordneten Ablaufs mitzuwirken und hoffen natürlich auch, dass sich die Situation im Bezirk Lilienfeld bald wieder bessert.

Aktuelle Covid-19-Situation

Informationen, Zahlen, Daten und Fakten zur aktuellen Covid-19-Situation finden Sie unter anderem auf folgender Seite: Aktuelle Situation - AGES Dashboard COVID19 

Wichtige Antworten zu den häufigsten Fragen

Wichtige Fragen und Antworten zu Verordnung
faq_wichtige_antworten_zu_den_haeufigsten_fragen.pdf (215,19K)

Download

Verordnung der BH Lilienfeld
vo_bh_lilienfeld_hochrisikogebietsverordnung.pdf (243,67K)

Autor

Michael Wurmetzberger

Michael Wurmetzberger

Bürgermeister & Amtsleiter
Leitung des Gemeindeamts, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Bürgeranfragen, Controlling, Gemeindezeitung, Grundstücke der Gemeinde, ortspolizeiliche Angelegenheiten, Personalwesen, Raumordnung und Raumplanung, Rechnungsabschluss, Volksschul- und Kindergarten-Angelegenheiten, Voranschlag.

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