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Einwegpfand ab 1. Jänner 2025

Titelbild von Einwegpfand ab 1. Jänner 2025
© GVA Baden

Einwegpfand ab 1. Jänner 2025

Mit 1. Jänner 2025 werden alle Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Pfand in der Höhe von 25 Cent belegt. Polyethylenterephtalat, bekannt unter der Abkürzung „PET“, wird am häufigsten für Getränkeflaschen verwendet, bei den Getränkedosen ist es Aluminium. Beide Rohstoffe sind sehr gut recycelbar. Ein Ziel des Einwegpfandes ist die Sammelquote für PET-Getränkeflaschen in Österreich von derzeit rund 70% auf 90% zu erhöhen. Durch die Einführung soll auch das achtlose Wegwerfen von Verpackungen in der Natur (Littering) verringert bzw. im Idealfall vermieden werden. Für Getränkeverpackungen aus Einwegglas wird kein Pfand eingehoben.

Das Pfand von 25 Cent pro Verpackung wird bei Einweg-Kunststoffflaschen und -Getränkedosen, die durch das Pfandlogo gekennzeichnet sind, mit einer Füllmenge zwischen 0,1 Liter und 3 Liter beim Verkauf eingehoben. Bei der Rückgabe der leeren Verpackungen an einer Rücknahmestelle wird der Pfandbetrag wieder rückerstattet.

Eckpunkte zur Rücknahme

Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und bestellte Waren von Onlinehändlern, die durch Post- sowie Paketzusteller geliefert werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt. Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufs- und Füllmenge zurückzunehmen. Verkauft z. B. ein Unternehmen nur Getränke in 0,5-l-Kunststoffflaschen, muss es auch nur 0,5-l-Kunststoffflaschen retour nehmen.

Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass die Verpackung leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar ist. Nur so kann erkannt werden, ob es sich bei der Verpackung um eine Flasche oder Dose handelt, die im Pfandkreislauf geführt wird.

​​​​​​​Übergangsjahr 2025

Aufgrund der Übergangsfrist werden bis Ende 2025 bereits befüllte Einweg-Getränkeverpackungen auch noch ohne Pfand in den Regalen zu finden sein. Alle ab 1. April 2025 abgefüllten Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

Rückgabe ohne Pfandlogo:
Entsorgung über den Gelben Sack

Rückgabe mit Pfandlogo:
Pfandautomat, unzerdrückt mit lesbarem Etikett

Weitere Informationen zum Einwegpfand:

Autor

Christoph Mitterböck

Christoph Mitterböck

Gemeindeamt
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Listenerstellung und Wartung, Ablage, Rechnungsvorbereitung.

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