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Heizkostenzuschuss

Titelbild von Heizkostenzuschuss

Landesregierung beschließt Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in der Höhe von € 135,00 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2020 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieher/innen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieher/innen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
  • Hauptwohnsitz in NÖ
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Antrag stellen

Der Antrag kann HIER gestellt werden.

Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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