Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in Höhe von € 140,00 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt, am Hauptwohnsitz der Betroffenen, zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Österreichischen StaatsbürgerInnen sind gleichgestellt:
- Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates, sowie deren Familienangehörige
- Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt.
- Hauptwohnsitz in NÖ
- monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
Alle weiteren Formalitäten, Infos und Förderbestimmungen entnehmen Sie bitte den unter diesem Beitrag angefügten Formularen!
- Anträge können bis spätestens 30. März 2021 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden
- Anträge werden von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft
- positiv beurteilte Anträge können ab 3. Dezember 2020 im Portalverbund in das E-Government Formular „Heizkostenzuschuss“ eingetragen werden.
Die Anträge und Belege müssen von der Gemeinde in Kopie zur etwaigen Einsichtnahme aufbewahrt werden.