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Heizkostenzuschuss 2022/2023

Titelbild von Heizkostenzuschuss 2022/2023
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Heizkostenzuschuss und Sonderförderung

Die Landesregierung gewährt auch heuer sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Für die Heizperiode 2022/23 beläuft sich der Zuschuss auf 150 Euro. Zusätzlich wurde aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich und insbesondere bei den Heizkosten für das Jahr 2022/2023 eine Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro beschlossen. Für die Heizperiode 2022/2023 können somit insgesamt 300 Euro an anspruchsberechtige Haushalte als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.

Der Heizkostenzuschuss kann samt der erforderlichen Nachweise von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Eine Postanweisung ist nicht möglich.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

Der Heizkostenzuschuss kann folgenden Personengruppen gewährt werden:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Downloads

Antrag Heizkostenzuschuss 2022/2023
antrag_noe_heizkostenzuschuss_2022_2023.pdf (130,92K)
Richtlinien
erlaeuterungen_hkz_und_hkz_sonderzahlung_2022_2023_stand_1_okt_2022.pdf (134,84K)

Autorin

Doris Radinger

Doris Radinger

Gemeindeamt
Abbuchungs- und Einziehungsaufträge, Abgabenbuchhaltung, Bürgeranfragen, elektronische Zustellung kommunaler Sendungen, Grundsteuer, Hausbesitzabgaben, Interessentenbeitrag, Kassenverwalterin, Kindergartenabrechnungen, Müllangelegenheiten, Ratenzahlung und Stundungen, Veranstaltungsrecht, Wahlen

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