Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre; die Wahl wird in allen Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten: von 6. bis 9. Juni 2024. In Österreich wird der Wahltermin (formell) durch die Bundesregierung festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag (26. März 2024) bestimmt, nachdem sich verschiedene für die Durchführung der Europawahl betreffende Fristen richten.
Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
Wie schon oben angeführt, sind bei einer Europawahl neben den in Österreich lebenden Wahlberechtigten (diese sind identisch mit den Wahlberechtigten bei einer Nationalratswahl) auch die in der Europa-Wählerevidenz eingetragenen Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher sowie die in diesem Register eingetragenen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich wahlberechtigt. Näheres hierzu finden Sie auf den Seiten Informationen für Auslandsösterreicher(innen) und Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger(innen). Nähere Infos über die EU-Wahl finden Sie unter folgendem Link des Bundesministerium für Inneres.
Es gibt die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl, Sie benötigen dazu eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich, postalisch, per E-Mail oder über die Plattform www.wahlkartenantrag.at, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung, unter Angabe eines Grundes und Nachweises Ihrer Identität (Angabe der Reisepassnummer oder qualifizierte elektronische Signatur) beantragen.
Als Begründung für einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kommen beispielsweise Ortsabwesenheit am Wahltag oder gesundheitliche Einschränkungen, die den Besuch eines Wahllokales verhindern, in Frage. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter (vormals „Sachwalterin“ oder „Sachwalter“). Eine Beantragung beim Bundesministerium für Inneres ist nicht möglich. Ab dem 17. Mai 2024 werden die Wahlkarten vorraussichtlich von der Gemeinde verschickt bzw. können persönlich abgeholt werden.
Seitens der Gemeinde wollen wir unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl bestmöglich unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Mitte Mai 2024 eine „Amtliche Wahlinformation – EU-Wahl 2024“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl versendet wird, besonders auf unsere Mitteilung. Die Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben- bzw. Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Wenn Sie am 9. Juni 2024 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.