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Informationen zur NÖ Landtagswahl 2023

Titelbild von Informationen zur NÖ Landtagswahl 2023
© APA/ Herbert Pfarrhofer

Wahllokal und Wahlberechtigte

Am 08. November 2022 hat die Niederösterreichische Landesregierung die Verordnung zur Ausschreibung der Wahl des Niederösterreichischen Landtages erlassen. Der Wahltag wurde für Sonntag, 29. Jänner 2023, festgelegt.

  • In Kaumberg hat das Wahllokal von 8-15 Uhr geöffnet
  • Wahllokal: Volksschule Kaumberg, Markt 150, 2572 Kaumberg

Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, sofern sie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus müssen sie am Stichtag (18. November 2022) über einen Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde verfügen.

Wählbar sind demgegenüber zum Niederösterreichischen Landtag alle wahlberechtigten Personen, sofern sie spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen Begehung bestimmter Straftaten von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden. Weiters müssen auch Bewerber/innen am Stichtag (18. November 2022) über einen Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde verfügen.

Briefwahl

Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz in Niederösterreich aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben. Sie benötigen dazu eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich, postalisch, per Telefax, per E-Mail oder über die Plattform www.wahlkartenantrag.at, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung, unter Angabe eines Grundes und Nachweises Ihrer Identität (Angabe der Reisepassnummer oder qualifizierte elektronische Signatur bei Mail) beantragen.

Als Begründung für einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kommen beispielsweise Ortsabwesenheit am Wahltag oder gesundheitliche Einschränkungen, die den Besuch eines Wahllokales verhindern, in Frage. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag - wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag - beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr.

Der Versand der Wahlkarten beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Informationen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen und es wird ein Überkuvert angeboten.

Vorgehensweise bei Briefwahl:

  • Entnehmen Sie der Wahlkarte zunächst den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue Wahlkuvert.
  • Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus.
  • Schieben Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert und legen Sie dieses in die Wahlkarte zurück.
  • Erklären Sie durch eigenhändige Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
  • Kleben Sie nun die Wahlkarte zu.
  • Legen Sie die Wahlkarte in das Überkuvert und verschließen Sie auch dieses.
  • Sorgen Sie nun dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangt. Sie können die Wahlkarte zum Beispiel in einen Postbriefkasten einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde direkt abgeben. Die Kosten für das Porto trägt das Land, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, um 6:30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder bis zum Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben worden sein.

Amtliche Wahlinformation

Seitens der Gemeinde wollen wir unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Landtagswahl bestmöglich unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang Jänner eine „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2023“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl versendet wird, besonders auf unsere Mitteilung - ein Muster finden Sie auch im Downloadbereich ganz unten in diesem Beitrag.

Die Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben- bzw. Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Wenn Sie am 29. Jänner 2023 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.

Downloads

Amtliche Wahlinformation (Muster)
bild2.jpg (66,45K)
Kundmachung Landtagswahl
kundmachung_landtagswahl_2023.pdf (195,53K)
Kundmachung Wahlzeit-Wahllokal-Verbotszone
kundmachung_lt_wahl_wahlzeit_wahllolkal.pdf (331,87K)
Kundmachung Auflage Wählerverzeichnis
kundmachung_auflage_waehlerverzeichnis.pdf (498,41K)

Autorin

Doris Radinger

Doris Radinger

Gemeindeamt
Abbuchungs- und Einziehungsaufträge, Abgabenbuchhaltung, Bürgeranfragen, elektronische Zustellung kommunaler Sendungen, Grundsteuer, Hausbesitzabgaben, Interessentenbeitrag, Kassenverwalterin, Kindergartenabrechnungen, Müllangelegenheiten, Ratenzahlung und Stundungen, Veranstaltungsrecht, Wahlen

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