Am 08. November 2022 hat die Niederösterreichische Landesregierung die Verordnung zur Ausschreibung der Wahl des Niederösterreichischen Landtages erlassen. Der Wahltag wurde für Sonntag, 29. Jänner 2023, festgelegt.
Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, sofern sie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus müssen sie am Stichtag (18. November 2022) über einen Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde verfügen.
Wählbar sind demgegenüber zum Niederösterreichischen Landtag alle wahlberechtigten Personen, sofern sie spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen Begehung bestimmter Straftaten von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden. Weiters müssen auch Bewerber/innen am Stichtag (18. November 2022) über einen Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde verfügen.
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz in Niederösterreich aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben. Sie benötigen dazu eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich, postalisch, per Telefax, per E-Mail oder über die Plattform www.wahlkartenantrag.at, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung, unter Angabe eines Grundes und Nachweises Ihrer Identität (Angabe der Reisepassnummer oder qualifizierte elektronische Signatur bei Mail) beantragen.
Als Begründung für einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kommen beispielsweise Ortsabwesenheit am Wahltag oder gesundheitliche Einschränkungen, die den Besuch eines Wahllokales verhindern, in Frage. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag - wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag - beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr.
Der Versand der Wahlkarten beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Informationen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen und es wird ein Überkuvert angeboten.
Vorgehensweise bei Briefwahl:
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, um 6:30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder bis zum Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben worden sein.
Seitens der Gemeinde wollen wir unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Landtagswahl bestmöglich unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang Jänner eine „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2023“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl versendet wird, besonders auf unsere Mitteilung - ein Muster finden Sie auch im Downloadbereich ganz unten in diesem Beitrag.
Die Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben- bzw. Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Wenn Sie am 29. Jänner 2023 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.