Wie im Informationsschreiben, das in den letzten Tagen an alle Wahlberechtigten ergangen ist, angekündigt, werden am 20. März 2022 in Österreich die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. In der Pfarre Kaumberg findet die Wahl diesmal als Urwahl statt. Das bedeutet, dass Wahlberechtigte eingeladen sind, Personen zu nennen, die sie im Pfarrgemeinderat vertreten sein und das Pfarrleben für die nächsten fünf Jahre gestalten sollen. Es kann mindestens eine, maximal jedoch drei Personen auf den Stimmzettel geschrieben werden, die die WählerInnen für diese Aufgabe als geeignet erachten.
Die Urwahl kann helfen, neue Personen zu entdecken, was bei einer Wahl mit vorgegebenen KandidatInnen nicht möglich ist. Alle Vorschläge werden nach Anzahl der Nennungen gereiht. Die am häufigsten genannten Personen werden im Anschluss gefragt, ob sie bereit sind, sich als Pfarrgemeinderäte für die nächste Periode zur Verfügung zu stellen. Sobald die vorgeschlagenen Personen zugestimmt haben, gelten sie als gewählt.
Wahlberechtigt sind alle KatholikInnen mit Hauptwohnsitz in Kaumberg, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder gefirmt sind. Jene, die in Kaumberg nur einen Nebenwohnsitz gemeldet haben, sich aber der Pfarre zugehörig fühlen, dürfen auch gerne an der Wahl teilnehmen. Hierfür kann man ein Kurvert mit den Informationen und dem Stimmzettel vor oder nach den heiligen Messen in der Sakristei abholen.
Den Stimmzettel haben die Wahlberechtigten per Post erhalten. Bitte geben Sie diesen in das beigefügte Kuvert und werfen dieses bis 5. März 2022
Am 20. März 2022 wird das Ergebnis der Urwahl der Pfarrgemeinde Kaumberg bekannt gegeben.
In Zeiten, in denen Pfarren aufgelöst werden, ist es umso wichtiger, an dieser Wahl teilzunehmen, weil sich durch die Wahlbeteiligung auch ein realistisches Bild darüber ergibt, wie wichtig den Pfarrangehörigen die Pfarre tatsächlich ist. Nutzen Sie deshalb bitte Ihr Wahlrecht und gestalten Sie die nächsten fünf Jahre unseres Pfarrlebens mit.