Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von 150 Euro beschlossen. Zusätzlich kann auch ein Wohnbonus in Höhe von 150 Euro beantragt werden. Der Antrag für den Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis 31. März 2025 am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes gestellt werden, die Antragstellung für den Wohnbonus bis 15. Dezember 2024. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Eine Postanweisung ist nicht möglich!
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Der Heizkostenzuschuss kann folgenden Personen gewährt werden:
Wer kann den Wohnbonus erhalten?
Alle Personen, die den Heizkostenzuschuss erhalten können, können auch den Wohnbonus erhalten.