Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von 150 € beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von 75 € gewährt. Die Antragstellung kann ab sofort bis 31. März 2024 am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Eine Postanweisung ist nicht möglich!
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Der Heizkostenzuschuss kann folgenden Personengruppen gewährt werden:
Antrag Heizkostenzuschuss 2023/2024 antrag_noe_heizkostenzuschuss_2023_2024.pdf (115,37K) | |
Richtlinien noe_heizkostenzuschuss_2023_24_richtlinien_inkl__dsgvo.pdf (139,21K) |