Die Waldbrand-Gefahr ist derzeit sehr hoch, weshalb die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld eine Verordnung erlassen hat, in der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden festgelegt wurden. Brandgefährliche Handlungen in allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Lilienfeld und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes), wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer sind verboten . Ebenso ist es unter allen Umständen verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie beispielsweise Zündhölzer und Rauchwaren) sowie Glasflaschen und Glasscherben im Waldbereich zurückzulassen.
Diese Verordnung tritt mit 14. Juli 2023 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Waldbrandverordnung Bezirk Lilienfeld, 14.07.2023 waldbrandverordnung2023.pdf (261,68K) |