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Wegen Trockenheit tritt Waldbrandverordnung in Kraft

Titelbild von Wegen Trockenheit tritt Waldbrandverordnung in Kraft
© Gert Altmann/ pixabay

Aktuelle Verordnung zur Verhinderung von Waldbränden

Nicht nur das Coronavirus und der Krieg in der Ukraine stellen uns derzeit vor große Herausforderungen, sondern auch die fehlenden Niederschläge und die damit verbundene Trockenheit werden zu einem immer größeren Problem. Das bekommen unsere Landwirte, die auf den Niederschlag in der Vieh- und Forstwirtschaft angewiesen sind, am stärksten zu spüren.

Stark erhöhte Waldbrandgefahr

Darüber hinaus ist die Waldbrand-Gefahr derzeit sehr hoch, weshalb die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld eine Verordnung erlassen hat, in der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden festgelegt wurden. Brandgefährliche Handlungen in allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Lilienfeld und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes), wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer sind verboten . Ebenso ist es unter allen Umständen verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie beispielsweise Zündhölzer und Rauchwaren) sowie Glasflaschen und Glasscherben im Waldbereich zurückzulassen.

Diese Verordnung tritt mit 18. März 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Downloads

Waldbrandverordnung LF, 18.03.2022
waldbrandvo_bhlf_2022.pdf (231,07K)

Autor

Rudolf Engleitner

Rudolf Engleitner

Redaktionsteam
Mitarbeit in den Bereichen Zivilschutz & Freiwillige Feuerwehr (Leiter des Verwaltungsdienstes der FF Kaumberg), öffentliche Sicherheit, Jagdwesen und Schützenverein.

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