Das Baden ist grundsätzlich überall erlaubt, ausgenommen sind jedoch Gewässer in Schutzgebieten oder auf Privatgrund!
Und es gilt: Baden mit Respekt vor der Natur! Niederösterreichische Gewässer bieten jede Menge Badespass und Abkühlung, die Landschaft ist durchzogen von einer Vielzahl von Bächen und Flüssen. Für alle, die nicht ins Freibad wollen, gibt es im wasserreichen Niederösterreich genügend naturnahe Ausweichmöglichkeiten, einige Beispiele sind hier angeführt.
Baden bei ausgezeichneter Wasserqualität
Im Anfang Juni veröffentlichten Badegewässerbericht für 2021 bescheinigt die EU allen untersuchten Badestellen in Österreich einen exzellenten Qualitätsstandard. Von den 261 erfassten Gewässern werden für 99,2 Prozent eine „ausgezeichnete“ (97,7 %) oder eine „gute“ (1,5 %) Badegewässerqualität ausgewiesen. Die Badewasserqualität der 28 erfassten Gewässer in Niederösterreich kann sich ebenfalls sehen lassen. 27 Gewässer wurden mit „ausgezeichnet“ bewertet, ein Badesee bekam ein "gut". Weitere Informationen findet man unter AGES - Badegewässer-Datenbank und Heimische Badegewässer mit Top-Qualität.
Badespaß - aber mit Köpfchen!
Natürliche Gewässer sind nicht nur beliebte Freizeitoasen, sie dienen auch einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum. Um die natürlichen Bewohner nicht zu stören, sollen nur ausgewiesene Badeplätze genutzt und Verbotsschilder beachtet werden. Speziell in geschützten Landschaften kann das unkontrollierte Baden Schäden an seltenen Pflanzen und Tieren verursachen. An dieser Stelle noch ein Appell an alle Badebegeisterten: Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle mit und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.
In Schutzgebieten geht die Natur vor
Im österreichischen Wasserrechtsgesetz gibt es den Begriff des Gemeingebrauchs, womit die Nutzung von öffentlichen Gewässern unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich erlaubt ist. Dazu zählt unter anderem auch das Baden. Gesonderte Regelungen gibt es für Naturschutzgebiete. So ist in den 74 niederösterreichischen Naturschutzgebieten grundsätzlich jeder Eingriff verboten. In vielen Gebieten ist zwar das Betreten auf den dafür bestimmten Wegen erlaubt, Baden ist hingegen nicht gestattet. Zu beachten ist auch, dass bei Gewässern in Privatbesitz das Betreten und Baden nur in Absprache mit dem Grundbesitzer erlaubt ist.
Weitere Informationen
Ein zünftiges Feuer nach dem erfrischenden Bad ist verlockend, doch besonders bei Trockenheit können offene Flammen schnell zum Problem werden. Beim Entzünden von Lager- oder Grillfeuern sind daher mehrere Regeln einzuhalten. Das Feuer machen im Wald ist grundsätzlich verboten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Diese Informationen wurden freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Naturland Niederösterreich